HONORAR

Das anwaltliche Honorar ist grundsätzlich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und in den allgemeinen Honorarkriterien (AHK) geregelt. Dadurch wird die Verrechnung der anwaltlichen Leistungen exakt überprüfbar. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Aufwand (Anzahl und Dauer der Tätigkeit) und nach dem sogenannten Streitwert. Dieser ergibt sich aus dem tatsächlichen Wert des Streit- oder Verfahrensgegenstandes in Geld oder aus Bedeutung der Sache. In diversen Verfahren besteht im Falle des Erfolges gegenüber dem Gegner oder der Behörde Anspruch auf Kostenersatz.

An Stelle der tariflichen Abrechnungen können Pauschalhonorare oder Stundensätze vereinbart werden.

In Beachtung einer Richtlinie der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, führen wir auch kostenlose Erstberatungen in unserer Kanzlei durch, soweit es sich um kurze, mündliche (Erst-Auskünfte) handelt. Um den zu erwartenden Kostenaufwand unserer Mandanten transparent zu halten, sprechen wir die Kosten und Honorarfrage anlässlich der Übernahme des Mandates und auch im weiteren Verlauf der Vertretung ausdrücklich an.

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SUPPAN/BERGER Rechtsanwälte