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Immobilien- und Liegenschaftsrecht

Das Mietrecht zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten und unterliegt ständigen Neuerungen, wobei nahezu jeder im Laufe seines Lebens entweder auf Mieter oder Vermieterseite mit mietrechtlichen Fragen in Berührung kommt. Mietrecht ist aber nicht immer gleich Mietrecht, so gibt es Verträge die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen und Mietverträge die dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) zu unterwerfen sind. Beide Gesetze regeln grundsätzlich dasselbe, es sind aber unterschiedliche Rechtsfolgen und Mieterschutzbestimmungen an diese geknüpft. Wir erstellen daher für Sie einen perfekt auf das Mietobjekt zugeschnittenen Mietvertrag und unterstützen Sie sowohl als Vermieter als auch als Mieter bei der Durchsetzung der jeweiligen Rechte.

Auch die Erstellung von Wohnungseigentumsverträgen und die Durchsetzung der daraus sich ergebenden Rechte und Pflichten werden von uns durchgeführt.

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SUPPAN/BERGER Rechtsanwälte