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Strafrecht

Sie werden zu Un(Recht) einer strafbaren Handlung verdächtigt oder zu einer polizeilichen Einvernahme geladen. Dies ist der Zeitpunkt, in dem Sie sich jedenfalls mit uns in Verbindung setzen sollten, da die ersten Aussagen in einem strafrechtlichen Fall meistens die gefährlichsten, aber auch die wichtigstens sind. Daher gilt es sich zuerst mit dem Anwalt zu beraten, um strategisch vorzugehen.

Wir unterstützen Sie aber auch zu jedem späteren Stadium des Verfahrens und verteidigen Sie im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung, im Rechtsmittelverfahren, bei Haftprüfungsverhandlungen, und auch wenn es um bedingte Entlassung, Haftaufschub, oder nachträgliche Strafmilderung geht.

Wir verteidigen Sie aber auch in Fällen des Nebenstrafrechtes, wie zb. das Suchtmittelgesetz, dem Finanzstrafrecht, dem Verwaltungsstrafrecht.

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Montag - Donnerstag:
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SUPPAN/BERGER Rechtsanwälte